Ortwin Ennigkeit und Dr. Reinhard Müller
Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten? Am 27. September 2002 wird der elfjährige Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, kurz darauf verhaften die Ermittler Magnus Gäfgen. Doch der Jura-Student schweigt über den Verbleib des Kindes. Um Jakob lebend wiederzufinden, droht Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit ihm auf Anweisung des stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner mit körperlicher Gewalt. Was Ennigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: Der Entführer hat Jakob von Metzler bereits getötet und den Leichnam an einem Seeufer versteckt. Gäfgen wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Später werden auch die beiden Polizisten Ennigkeit und Daschner angeklagt und verurteilt wegen Nötigung des Tatverdächtigen durch das Androhen von Schmerzen. Gäfgen ging weiter gegen seine Verurteilung vor: Im Sommer sprach ihm das Frankfurter Landgericht 3000 Euro Schmerzensgeld zu und sorgt mit dem Urteil für Empörung.
Bei „Beckmann“ spricht Ortwin Ennigkeit darüber, wie er den Täter zum Reden brachte. Außerdem zu Gast ist Reinhard Müller. Der Rechtsexperte bewertet den Fall Gäfgen und die Frage, die in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wird: Ein Kindermörder klagt wegen Nötigung, ein ermittelnder Polizist, der das Leben eines Kindes retten will, wird verurteilt – ist das gerecht?

