Prof. Jörg Kinzig
Der Kriminologe unterstützt das Urteil der Straßburger Richter und wirft dem deutschen Gesetzgeber Versäumnisse vor: Auch für Straftäter gälten die Menschenrechte, und die Sicherungsverwahrung müsse sich vom Strafvollzug unterscheiden. In einem Rechtsstaat sei ein hundertprozentiger Opferschutz unmöglich.
