Hans-Christian Ströbele und Anne Siemens


30 Jahre nach dem „Deutschen Herbst“ im Jahre 1977 diskutiert ganz Deutschland: Sollen die Täter von damals freigelassen werden? Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat an diesem Montag bekannt geben, dass die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft auf Bewährung entlassen wird. Über die Entscheidung diskutieren bei „Beckmann“ der Grünen-Politiker und ehemalige Mohnhaupt-Anwalt, Hans-Christian Ströbele, sowie die Autorin Anne Siemens, die für ihr neues Buch mit zahlreichen Angehörigen der Opfer des RAF-Terrors gesprochen hat.

Eine Reihe von Politikern kritisiert die vorzeitige Haftentlassung, Brigitte Mohnhaupt habe bisher keine eindeutige Reue gezeigt. Doch Reue, so Hans-Christian Ströbele, sei in solchen Fällen juristisch nicht entscheidend. Außerdem helfe ein rein formales Reuebekenntnis nicht weiter. Vielmehr komme es „doch auf den wirklichen Prozess“ an: Echte Versöhnung könne man nicht einfordern, diese müsse in einem Diskussionsprozess entstehen, meint Ströbele.

Anne Siemens hat in ihren Gesprächen mit den Angehörigen der Terroropfer erfahren, dass diese das Handeln des Rechtsstaats nicht in Zweifel ziehen. Die Kritik fände eher auf einer anderen Ebene statt. Die bisherigen öffentlichen Äußerungen von ehemaligen RAF-Mitgliedern hätten für die Angehörigen zu oft nach bloßer Rechtfertigung geklungen.

Nach Ansicht von Sigmar Gabriel darf eine politische Diskussion über die RAF nicht zur juristischen Entscheidungsgrundlage werden. „Man muss sich bei dem Verhalten gegenüber Mohnhaupt und Klar entscheiden: Entweder gilt das ganz normale Strafrecht, wie es für jeden anderen Mörder auch gilt, oder man lässt sich auf eine politische Debatte ein. Dann ist man nah dran, denjenigen, die sich früher für mehr als Mörder gehalten haben und sich eine politische Legitimation gesucht haben, noch nachträglich eine politische Legitimation zu liefern.“