Elke Gloor und Wolfgang Putz
Die Geschichte von Elke Gloor und das lange Sterben ihrer Mutter führte zu einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs: 2002 fällt die 71-jährige Erika Küllmer nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma – nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke Gloor lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Trotz mehrfacher Operationen in den folgenden Jahren besteht keine Hoffnung auf Heilung. Doch das Pflegeheim weigert sich, Erika Küllmers Wunsch zu respektieren und die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden.
Um ihre Mutter zu erlösen, durchtrennt Elke Gloor – auf Rat des Rechtsanwalts Wolfgang Putz – am 21. Dezember 2007 den Schlauch zur künstlichen Ernährung. Elke Gloor und Wolfgang Putz werden angeklagt. Während Gloor freigesprochen wird, verurteilt das Gericht Putz in erster Instanz wegen versuchten Totschlags. Erst der Bundesgerichtshof spricht den Juristen 2010 frei – und stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende.

